Mittwoch, 25. August 2010
Filesharing: Abmahnung Epix Media AG – Twilight Classics 16: Dark Planet
Die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller mahnen im Auftrag der Epix Media AG Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing am Filmwerk „Twilight Classics 16: Dark Planet" ab.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung deren Entwurf der Abmahnung beigefügt ist sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von EUR 720,- zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie des Schadenersatzes.
Es kann nur angeraten werden, die im Entwurf der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, da sie ein Eingeständnis der Rechtsverletzung enthält und der Unterzeichner für einen Zeitraum von 30 Jahren an die Unterlassungserklärung gebunden ist.
Darüber hinaus sollte der “angebotene” Vergleichsbetrag nicht vorbehaltlos gezahlt werden. Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, mit der sie ein uneingeschränktes Schuldeingeständnis vermeiden.
Wir können Ihnen daher nur empfehlen, sich von einem auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen, der ihren Sachverhalt individuell analysiert und ihre Interessen bestmöglichst vertritt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung (Filesharing) erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
____________________________________________
BÖSEL, KOHWAGNER & KOLLEGEN
RECHTSANWÄLTE
Berlin – Dresden – München
Office Berlin
Huttenstraße 22
10553 Berlin
Phone: +49 (30) - 34 90 27 63
Fax: +49 (30) - 34 90 27 65
Web: www.boesel-kollegen.de
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung deren Entwurf der Abmahnung beigefügt ist sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von EUR 720,- zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie des Schadenersatzes.
Es kann nur angeraten werden, die im Entwurf der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, da sie ein Eingeständnis der Rechtsverletzung enthält und der Unterzeichner für einen Zeitraum von 30 Jahren an die Unterlassungserklärung gebunden ist.
Darüber hinaus sollte der “angebotene” Vergleichsbetrag nicht vorbehaltlos gezahlt werden. Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, mit der sie ein uneingeschränktes Schuldeingeständnis vermeiden.
Wir können Ihnen daher nur empfehlen, sich von einem auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen, der ihren Sachverhalt individuell analysiert und ihre Interessen bestmöglichst vertritt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung (Filesharing) erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
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