Montag, 20. September 2010
Filesharing: Abmahnung Rechtsanwälte Zimmermann & Decker – „Xavier Naidoo - Ich brauche dich"
Die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker mahnen derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk “Ich brauche Dich” des Künstlers Xavier Naidoo in Internet-Tauschbörsen ab.
Gefordert werden neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von EUR 6.000,00 sowie Schadensersatz in Höhe von EUR 150,00, insgesamt EUR 425,00 gefordert.
Es kann nur angeraten werden, die im Entwurf der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, da sie ein Eingeständnis der Rechtsverletzung enthält und der Unterzeichner für einen Zeitraum von 30 Jahren an die Unterlassungserklärung gebunden ist.
Darüber hinaus sollte der “angebotene” Vergleichsbetrag nicht vorbehaltlos gezahlt werden. Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, mit der sie ein uneingeschränktes Schuldeingeständnis vermeiden.
Wir können Ihnen daher nur empfehlen, sich von einem auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen, der ihren Sachverhalt individuell analysiert und ihre Interessen bestmöglichst vertritt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung (Filesharing) erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
____________________________________________
BÖSEL, KOHWAGNER & KOLLEGEN
RECHTSANWÄLTE
Berlin – Dresden – München
Office Berlin
Huttenstraße 22
10553 Berlin
Phone: +49 (30) - 34 90 27 63
Fax: +49 (30) - 34 90 27 65
Web: www.boesel-kollegen.de
Gefordert werden neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von EUR 6.000,00 sowie Schadensersatz in Höhe von EUR 150,00, insgesamt EUR 425,00 gefordert.
Es kann nur angeraten werden, die im Entwurf der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, da sie ein Eingeständnis der Rechtsverletzung enthält und der Unterzeichner für einen Zeitraum von 30 Jahren an die Unterlassungserklärung gebunden ist.
Darüber hinaus sollte der “angebotene” Vergleichsbetrag nicht vorbehaltlos gezahlt werden. Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, mit der sie ein uneingeschränktes Schuldeingeständnis vermeiden.
Wir können Ihnen daher nur empfehlen, sich von einem auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen, der ihren Sachverhalt individuell analysiert und ihre Interessen bestmöglichst vertritt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung (Filesharing) erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
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