Mittwoch, 25. August 2010
Filesharing: Abmahnung Epix Media AG – Twilight Classics 16: Dark Planet
Die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller mahnen im Auftrag der Epix Media AG Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing am Filmwerk „Twilight Classics 16: Dark Planet" ab.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung deren Entwurf der Abmahnung beigefügt ist sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von EUR 720,- zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie des Schadenersatzes.
Es kann nur angeraten werden, die im Entwurf der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, da sie ein Eingeständnis der Rechtsverletzung enthält und der Unterzeichner für einen Zeitraum von 30 Jahren an die Unterlassungserklärung gebunden ist.
Darüber hinaus sollte der “angebotene” Vergleichsbetrag nicht vorbehaltlos gezahlt werden. Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, mit der sie ein uneingeschränktes Schuldeingeständnis vermeiden.
Wir können Ihnen daher nur empfehlen, sich von einem auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen, der ihren Sachverhalt individuell analysiert und ihre Interessen bestmöglichst vertritt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung (Filesharing) erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
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RECHTSANWÄLTE
Berlin – Dresden – München
Office Berlin
Huttenstraße 22
10553 Berlin
Phone: +49 (30) - 34 90 27 63
Fax: +49 (30) - 34 90 27 65
Web: www.boesel-kollegen.de
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung deren Entwurf der Abmahnung beigefügt ist sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von EUR 720,- zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie des Schadenersatzes.
Es kann nur angeraten werden, die im Entwurf der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, da sie ein Eingeständnis der Rechtsverletzung enthält und der Unterzeichner für einen Zeitraum von 30 Jahren an die Unterlassungserklärung gebunden ist.
Darüber hinaus sollte der “angebotene” Vergleichsbetrag nicht vorbehaltlos gezahlt werden. Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, mit der sie ein uneingeschränktes Schuldeingeständnis vermeiden.
Wir können Ihnen daher nur empfehlen, sich von einem auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen, der ihren Sachverhalt individuell analysiert und ihre Interessen bestmöglichst vertritt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung (Filesharing) erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
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Mittwoch, 18. August 2010
Filesharing: Abmahnung Kanzlei FAREDS für Axel Komlew und Christian Königseder – "Monrose - Like a Lady"
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt derzeit für die Songwriter Axel Komlew und Christian Königseder Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing am Musikwerk „Monrose – Like a Lady“ ab.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung deren Entwurf der Abmahnung beigefügt ist sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 450 €.
In der Abmahnung wird mit einem erstinstanzlichen Prozesskostenrisiko in Höhe von mindestens 3.000 € gedroht. Dieses soll sowohl den Unterlassungsanspruch wie auch die Kostenerstattungsansprüche erfassen.
Es kann nur angeraten werden, die im Entwurf der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, da sie ein Eingeständnis der Rechtsverletzung enthält.
Darüber hinaus sollte der “angebotene” Vergleichsbetrag nicht vorbehaltlos gezahlt werden. Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, mit der sie ein uneingeschränktes Schuldeingeständnis vermeiden.
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Sollten Sie Hilfe benötigen, dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.
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Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung deren Entwurf der Abmahnung beigefügt ist sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 450 €.
In der Abmahnung wird mit einem erstinstanzlichen Prozesskostenrisiko in Höhe von mindestens 3.000 € gedroht. Dieses soll sowohl den Unterlassungsanspruch wie auch die Kostenerstattungsansprüche erfassen.
Es kann nur angeraten werden, die im Entwurf der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, da sie ein Eingeständnis der Rechtsverletzung enthält.
Darüber hinaus sollte der “angebotene” Vergleichsbetrag nicht vorbehaltlos gezahlt werden. Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, mit der sie ein uneingeschränktes Schuldeingeständnis vermeiden.
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Montag, 16. August 2010
Fielsharing: Abmahnung durch Rechtsanwälte BaumgartenBrandt – Verletzung des Urheberrechts im Internet (Filesharing)
Aktuell wird durch die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt Rechtsanwälte für die Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH das illegale Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Dateien abgemahnt (Filesharing).
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 850,00.
Je nach Einzelfall ist darauf abzustellen, ob man die Abmahnung zurückzuweisen und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung des geforderten Schadensersatzes bzw. der Rechtsverfolgungskosten vollständig ablehnen sollte. Je nachdem wie sich der Sachverhalt gestaltet, kommt auch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes bzw. der Rechtsverfolgungskosten oder die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Zahlung eines möglichst geringen Schadensersatz bzw. möglichst geringer Rechtsverfolgungskosten in Betracht.
Wir müssen an dieser Stelle jedoch davor warnen, dass die Vogel-Strauß-Taktik, also keine Reaktion auf die Abmahnung, die Gefahr birgt, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung mit einer möglichen noch größeren Kostenfolge beantragt.
Ebenso wenig förderlich ist es, die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, denn an diese sind Sie die nächsten 30 Jahre gebunden.
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Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 850,00.
Je nach Einzelfall ist darauf abzustellen, ob man die Abmahnung zurückzuweisen und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung des geforderten Schadensersatzes bzw. der Rechtsverfolgungskosten vollständig ablehnen sollte. Je nachdem wie sich der Sachverhalt gestaltet, kommt auch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes bzw. der Rechtsverfolgungskosten oder die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Zahlung eines möglichst geringen Schadensersatz bzw. möglichst geringer Rechtsverfolgungskosten in Betracht.
Wir müssen an dieser Stelle jedoch davor warnen, dass die Vogel-Strauß-Taktik, also keine Reaktion auf die Abmahnung, die Gefahr birgt, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung mit einer möglichen noch größeren Kostenfolge beantragt.
Ebenso wenig förderlich ist es, die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, denn an diese sind Sie die nächsten 30 Jahre gebunden.
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Filesharing: Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf
Die Rechtsanwälte WALDORF mahnen derzeit im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH verstärkt Urheberrechtsverstöße wegen des Anbietens zum Herunterladen von Filmwerken ab.
Gefordert werden neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 1,0 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € in Höhe von 506,00 € sowie Schadenersatzkosten in Höhe von 450,00 EUR, folglich insgesamt 956,00 EUR gefordert.
Wir können nur dringend davon abraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie die verlangten Aufwendungen ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu zahlen.
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Gefordert werden neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 1,0 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € in Höhe von 506,00 € sowie Schadenersatzkosten in Höhe von 450,00 EUR, folglich insgesamt 956,00 EUR gefordert.
Wir können nur dringend davon abraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie die verlangten Aufwendungen ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu zahlen.
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Fielsharing: Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH: Musikalbum „Live in London“ des Künstlers Leonard Cohen
Aktuell mahnen die Rechtsanwälte WALDORF ebenfalls im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverstöße wegen des Anbietens zum Herunterladen des Musikalbums Musikalbum „Live in London“ des Künstlers Leonard Cohen ab.
Gefordert werden neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 1,0 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € in Höhe von 506,00 € sowie Schadenersatzkosten in Höhe von 350,00 EUR, folglich insgesamt 856,00 EUR gefordert.
Wir können nur dringend davon abraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie die verlangten Aufwendungen ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu zahlen.
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Gefordert werden neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 1,0 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € in Höhe von 506,00 € sowie Schadenersatzkosten in Höhe von 350,00 EUR, folglich insgesamt 856,00 EUR gefordert.
Wir können nur dringend davon abraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie die verlangten Aufwendungen ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu zahlen.
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Fielsharing: Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf
Die Rechtsanwälte WALDORF mahnen derzeit im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverstöße wegen des Anbietens zum Herunterladen des Musikalbums “Music for Men“ des Interpreten „Gossip“ ab.
Gefordert werden neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 1,0 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € in Höhe von 506,00 € sowie Schadenersatzkosten in Höhe von 350,00 EUR, folglich insgesamt 856,00 EUR gefordert.
Wir können nur dringend davon abraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie die verlangten Aufwendungen ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu zahlen.
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Wir können nur dringend davon abraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie die verlangten Aufwendungen ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu zahlen.
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Montag, 23. März 2009
Technischer Fehler oder Lockvogelangebot
Ob sich ein Schnäppchen-Angebot als Ausreißer bzw. als technischer Fehler oder als Lockvogelangebot entpuppt, zeigt sich meistens erst, wenn dieses Phänomen bei ein und demselben Anbieter häufiger erscheint.
Im konkreten Fall handelt es sich um ein Angebot der Schwab Versand GmbH. Ein TomTom für € 6,95 ist zunächst einmal sehr attraktiv und lädt zum Kauf nicht nur eines Produktes ein. Wenn sich hinterher herausstellt, dass angeblich ein technischer Fehler die Ursache dieses äußerst günstigen Angebotes sein soll, ist dies für den Kunden ärgerlich. Ist man als Internetuser dann erst mal auf der betreffenden Webseite, so schaut man sich noch weiter um und lässt sich zu weiteren Käufen hinreißen.
Den vollständigen Bericht zu diesem Thema können Sie unter http://www.supportmagazine.de/archives/715 lesen.
Im konkreten Fall handelt es sich um ein Angebot der Schwab Versand GmbH. Ein TomTom für € 6,95 ist zunächst einmal sehr attraktiv und lädt zum Kauf nicht nur eines Produktes ein. Wenn sich hinterher herausstellt, dass angeblich ein technischer Fehler die Ursache dieses äußerst günstigen Angebotes sein soll, ist dies für den Kunden ärgerlich. Ist man als Internetuser dann erst mal auf der betreffenden Webseite, so schaut man sich noch weiter um und lässt sich zu weiteren Käufen hinreißen.
Den vollständigen Bericht zu diesem Thema können Sie unter http://www.supportmagazine.de/archives/715 lesen.
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