http://www.plan-deutschland.de Rechtsanwalt Marcus Kreuzinger: Kammergericht Berlin – Pflicht zur Anzeige der Anbieterkennzeichnung (Impressumpflicht) nach § 5 TMG bei eBay auf „mich-Seite“ ausreichend

Dienstag, 5. Juni 2007

Kammergericht Berlin – Pflicht zur Anzeige der Anbieterkennzeichnung (Impressumpflicht) nach § 5 TMG bei eBay auf „mich-Seite“ ausreichend

Einem Beschluss des Kammergerichts vom 11. Mai 2007 (Az.: 5 W 116/07) zufolge, ist die Pflicht zur Anzeige der Anbieterkennzeichnung (Impressumspflicht) nach § 6 TDG (jetzt § 5 TMG) in einem Internetauftritt bei eBay auf der „mich-Seite“ ausreichend. Der Senat begründet dies damit, dass dies nicht anders zu beurteilen sei als die Verlinkung über „Impressum“ oder „Kontakt“.

Das Kammergericht begründete die Entscheidung unter Verweis auf die vor kurzem ergangene Rechtsprechung des BGH (BGH GRUR 2007, 159 ff. - Anbieterkennzeichnung im Internet), wonach es genügt, wenn die Anbieterkennzeichnung über zwei Links "Kontakt" und "Impressum" erreichbar ist.

Wer mit den Gepflogenheiten bei eBay vertraut ist, erwartet unter der „mich-Seite“ die jeweiligen Anbieterdaten. Wer erstmals über eBay einkauft und sich für solche Daten interessiert, wird - nahe liegend - solche unter "mich" vermuten, die Schaltfläche anklicken und das Gesuchte finden.

Der Senat hat mit der vorliegenden Entscheidung den Verbraucherschutz etwas entschärft, indem er auch von einem erstmaligen eBay-Nutzer verlangt, dass er sich die Anbieterdaten über links selbst zusammensucht und diese nicht im Angebot durch den Unternehmer bereits zur Verfügung gestellt werden müssen.

Wir empfehlen dennoch allen Unternehmern die Anbieterdaten unabhängig von der Angabe auf der „mich-Seite“ in dem Angebot aufzunehmen. Dies führt einerseits zu mehr Transparenz und andererseits zu einer leichteren Handhabung für den Verbraucher bei der Suche nach den Anbieterdaten. Dies empfiehlt sich weniger aus rechtlichen wie aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Denn schließlich wird nur ein zufriedener Kunde den eBay-Shop des Unternehmers bzw. andere eBay-Angebote desselben Unternehmers erneut aufsuchen.