http://www.plan-deutschland.de Rechtsanwalt Marcus Kreuzinger: Limitierte Sportwagenangebote wegen fehlender Verfügbarkeit wettbewerbswidrig

Donnerstag, 16. August 2007

Limitierte Sportwagenangebote wegen fehlender Verfügbarkeit wettbewerbswidrig

Drei Autohändlern wurde untersagt, den Sportwagen „Alpha Romeo 8 C Competizione“ zum Verkauf anzubieten, sofern das Fahrzeug nicht verfügbar ist (Beschluss des Landgerichts Memmingen vom 3.8.2007, Az. 2H O 1370/07 – nicht rechtskräftig; Beschluss des Landgerichts Ulm (Donau) vom 6.8.2007, Az. 10 O 86/07 KfH – nicht rechtskräftig, Beschluss des Landgerichts Hanau vom 06.08.2007, Az. 6 O 115/07 – nicht rechtskräftig).

Die Gerichte vertreten die Auffassung, dass die Bewerbung von nicht verfügbaren Fahrzeugen irreführend ist. In den vorliegenden Fällen bewarben die Autohändler den neuen „Alpha Romeo 8 C Competizione“, der laut Alpha Romeo, Italien, derzeit weltweit noch nicht erhältlich ist.

Die Auffassung der Landgerichte Memmingen, Ulm und Hanau entspricht auch der übrigen Rechtsprechung des Oberlandesgericht Hamburg (Az: 416 O 109/06) oder der des Landgericht Berlin vom 25.06.2007 – Az.: 52 O 268/07; nicht rechtskräftig). Das Oberlandesgericht Hamburg (Az: 416 O 109/06) weist darauf hin, dass die Bewerbung eines Produktes, das weder verfügbar noch kurzfristig beschaffbar ist, ohne darauf entsprechend hinzuweisen, irreführend und wettbewerbswidrig i. S.d. § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG ist.